Präambel
Die Scout24 Holding GmbH (nachfolgend "Scout24" genannt) initiiert 2009 erstmalig den Scout24 Mobile Application Award (nachfolgend "SMAA"). Mobile Kommunikation und Mobile Services nehmen einen immer höheren Stellenwert im Alltag der Konsumenten ein. Dies erfordert ein Umdenken von Unternehmen, Medien und Gesellschaft und bringt neue Herausforderungen mit sich. Dazu gehört das Erkennen von Kundenbedürfnissen sowie die Entwicklung von Produkten und Services die diesen Bedürfnissen Rechnung tragen.
Ziel des SMAA ist es, Studenten die Möglichkeit zu geben, praxisnah erste Erfahrungen in diesem Umfeld zu sammeln. Aus diesem Grund ist von den Teilnehmenden eine iPhone Applikation für den Online-Marktplatz AutoScout24 zu entwickeln, welche das bisherige Angebot sinnvoll ergänzt. Hierzu erhalten alle Teilnehmenden nach Anmeldung ein detailliertes Briefing.
1. Teilnahme- und Auswahlkriterien
Zielgruppe: Der Wettbewerb richtet sich an eingeschriebene Studenten einer deutschen Universität oder Fachhochschule mit Interesse an mobilem Internet und der Fähigkeit zu programmieren.
Teilnahmebedingungen: Teilnehmen können sowohl Einzelpersonen als auch Studentengruppen mit bis zu fünf Gruppenmitgliedern. Studienfach und Alter der Teilnehmer sind nicht relevant. Die Anmeldefrist endet am 31.01.2010 um 24.00 Uhr. Anmeldungen, welche nach Ablauf dieses Datums eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Mit Abgabe des Use Cases muss eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden.
Auswahlkriterien: Gesucht wird die iPhone Applikation mit dem besten Konzept und der besten Umsetzung. Die Applikation soll für AutoScout24 entwickelt werden und in die Sparte "Produktivität" des App Stores passen. Die Auswahl obliegt einzig und allein der Scout24 Jury. Die Jury ist die letzte Instanz bei allen zu treffenden Entscheidungen. Die drei Finalteilnehmer sowie der Gewinner des Wettbewerbs werden von der Jury gewählt.
2. Vorgehen
Bis zum genannten Anmeldeschluss müssen die Teilnehmer sich unter www.scout24.com/award vollständig und wahrheitsgemäß registriert haben. Die Abgabefrist endet ebenfalls am 31. Januar 2010 um 24.00 Uhr. Die Use Cases werden via Upload Funktion im Closed User Bereich hochgeladen. Zur Darstellung des Use Cases ist die von Scout24 bereitgestellte Vorlage zu verwenden.
Die Jury wird aus allen eingegangenen Beiträgen die drei besten auswählen. Die zweite Runde des Wettbewerbs startet im Februar 2010, hier erhalten die drei ausgewählten Teams/Einzelpersonen je ein Apple Macbook und ein iPhone auf Leihbasis, um die von ihnen eingereichte Idee zu programmieren. Die Abgabe der fertigen Applikationen muss bis zum 30. April 2010 erfolgen. Die fertigen Applikationen werden anschließend von den Finalisten vor der Jury präsentiert. Die Jury ermittelt im Anschluss die Plätze eins bis drei.
3. Gewinn
Der 1. Platz ist mit € 2.500,- Euro dotiert, der 2. mit € 1.500,- und der 3. Platz mit € 500,-. Bestehen die Teams aus mehreren Personen wird der jeweilige Gewinn anteilig aufgeteilt.
4. Datenschutz
Die für die Teilnahme an diesem Wettbewerb notwendigen Daten werden gespeichert und nur zu Organisations- und Kommunikationszwecken verwendet.
Die für die Abwicklung notwendigen Daten werden nur zu diesem Zweck gespeichert und nur für diesen Wettbewerb verwendet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden unter Beachtung des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) elektronisch verarbeitet und genutzt. Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist.
Der Nutzer kann jederzeit seine Einwilligung widerrufen. Dies kann per E-Mail (smaa@scout24.com), per Fax (089 - 490 267 11) oder per Post (Scout24 Holding GmbH, Rosenheimer Str. 143b, 81671 München) erfolgen.
5. Schutzrechte Dritter
Der Teilnehmer sichert zu, dass er über sämtliche Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten/Ideen zur Veröffentlichung und Weitergabe zur Veröffentlichung an Dritte verfügen kann und Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte nicht verletzt werden. Des Weiteren garantiert der Teilnehmer, dass die von ihm gelieferten Informationen, Inhalte und sonstigen Materialien nicht gegen jeweils geltendes deutsches Recht verstoßen, insbesondere strafrechtliche, versicherungsrechtliche oder wettbewerbsrechtliche (z.B. §§ 1, 3 UWG) Vorschriften nicht entgegenstehen.
Wird Scout24 von Dritten wegen der Verletzung von Rechten und/oder Rechtsvorschriften aufgrund von Handlungen in Anspruch genommen, die zu der Sphäre vom Teilnehmer gehören, stellt der Teilnehmer Scout24 von allen Ansprüchen und/oder daraus entstehenden Schäden frei. Davon erfasst sind auch die angemessenen und üblichen Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlich anfallenden Gebühren. Beide Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig bei der Abwehr derartiger Ansprüche zu unterstützen und im Falle eines möglichen Regresses gegen die andere Partei dieser durch eine vollständige Information über den bestehenden Rechtsstreit die Gelegenheit zur Abwehr der entsprechenden Ansprüche zu geben.
6. Rechteeinräumung
Alle Arbeiten und Aufzeichnungen jeder Art, die vom Teilnehmer im Zusammenhang mit diesem Award für die Scout24 gemacht werden, gelten als für die Scout24 gemacht und gehen mit der Einreichung im Rahmen des Awards in das alleinige Eigentum von Scout24 über. Diese Bestimmungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Eine Verwendung der erstellten Applikation unter anderen Namen oder in abgewandelter Form ist ebenfalls nicht zulässig.
Der Teilnehmer willigt zudem ausdrücklich darin ein, dass die eingesendete Idee von der Scout24 oder einem mit ihr gem. § 15 AktG verbundenen Unternehmen kommerziell eingesetzt werden kann.
Sämtliche kommerziellen Ansprüche des Teilnehmers sind mit dem etwaigen Gewinn vollständig abgegolten.
7. Schlussbestimmungen
Mit der Einsendung seiner Idee und der vollständig und richtig ausgefüllten Gewinnspielanmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen ohne jede Einschränkungen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
München, den 07.12.2009
Scout24 Holding GmbH
Wettbewerbsregeln zum Download
Die Scout24 Holding GmbH (nachfolgend "Scout24" genannt) initiiert 2009 erstmalig den Scout24 Mobile Application Award (nachfolgend "SMAA"). Mobile Kommunikation und Mobile Services nehmen einen immer höheren Stellenwert im Alltag der Konsumenten ein. Dies erfordert ein Umdenken von Unternehmen, Medien und Gesellschaft und bringt neue Herausforderungen mit sich. Dazu gehört das Erkennen von Kundenbedürfnissen sowie die Entwicklung von Produkten und Services die diesen Bedürfnissen Rechnung tragen.
Ziel des SMAA ist es, Studenten die Möglichkeit zu geben, praxisnah erste Erfahrungen in diesem Umfeld zu sammeln. Aus diesem Grund ist von den Teilnehmenden eine iPhone Applikation für den Online-Marktplatz AutoScout24 zu entwickeln, welche das bisherige Angebot sinnvoll ergänzt. Hierzu erhalten alle Teilnehmenden nach Anmeldung ein detailliertes Briefing.
1. Teilnahme- und Auswahlkriterien
Zielgruppe: Der Wettbewerb richtet sich an eingeschriebene Studenten einer deutschen Universität oder Fachhochschule mit Interesse an mobilem Internet und der Fähigkeit zu programmieren.
Teilnahmebedingungen: Teilnehmen können sowohl Einzelpersonen als auch Studentengruppen mit bis zu fünf Gruppenmitgliedern. Studienfach und Alter der Teilnehmer sind nicht relevant. Die Anmeldefrist endet am 31.01.2010 um 24.00 Uhr. Anmeldungen, welche nach Ablauf dieses Datums eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Mit Abgabe des Use Cases muss eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden.
Auswahlkriterien: Gesucht wird die iPhone Applikation mit dem besten Konzept und der besten Umsetzung. Die Applikation soll für AutoScout24 entwickelt werden und in die Sparte "Produktivität" des App Stores passen. Die Auswahl obliegt einzig und allein der Scout24 Jury. Die Jury ist die letzte Instanz bei allen zu treffenden Entscheidungen. Die drei Finalteilnehmer sowie der Gewinner des Wettbewerbs werden von der Jury gewählt.
2. Vorgehen
Bis zum genannten Anmeldeschluss müssen die Teilnehmer sich unter www.scout24.com/award vollständig und wahrheitsgemäß registriert haben. Die Abgabefrist endet ebenfalls am 31. Januar 2010 um 24.00 Uhr. Die Use Cases werden via Upload Funktion im Closed User Bereich hochgeladen. Zur Darstellung des Use Cases ist die von Scout24 bereitgestellte Vorlage zu verwenden.
Die Jury wird aus allen eingegangenen Beiträgen die drei besten auswählen. Die zweite Runde des Wettbewerbs startet im Februar 2010, hier erhalten die drei ausgewählten Teams/Einzelpersonen je ein Apple Macbook und ein iPhone auf Leihbasis, um die von ihnen eingereichte Idee zu programmieren. Die Abgabe der fertigen Applikationen muss bis zum 30. April 2010 erfolgen. Die fertigen Applikationen werden anschließend von den Finalisten vor der Jury präsentiert. Die Jury ermittelt im Anschluss die Plätze eins bis drei.
3. Gewinn
Der 1. Platz ist mit € 2.500,- Euro dotiert, der 2. mit € 1.500,- und der 3. Platz mit € 500,-. Bestehen die Teams aus mehreren Personen wird der jeweilige Gewinn anteilig aufgeteilt.
4. Datenschutz
Die für die Teilnahme an diesem Wettbewerb notwendigen Daten werden gespeichert und nur zu Organisations- und Kommunikationszwecken verwendet.
Die für die Abwicklung notwendigen Daten werden nur zu diesem Zweck gespeichert und nur für diesen Wettbewerb verwendet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden unter Beachtung des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) elektronisch verarbeitet und genutzt. Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist.
Der Nutzer kann jederzeit seine Einwilligung widerrufen. Dies kann per E-Mail (smaa@scout24.com), per Fax (089 - 490 267 11) oder per Post (Scout24 Holding GmbH, Rosenheimer Str. 143b, 81671 München) erfolgen.
5. Schutzrechte Dritter
Der Teilnehmer sichert zu, dass er über sämtliche Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten/Ideen zur Veröffentlichung und Weitergabe zur Veröffentlichung an Dritte verfügen kann und Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte nicht verletzt werden. Des Weiteren garantiert der Teilnehmer, dass die von ihm gelieferten Informationen, Inhalte und sonstigen Materialien nicht gegen jeweils geltendes deutsches Recht verstoßen, insbesondere strafrechtliche, versicherungsrechtliche oder wettbewerbsrechtliche (z.B. §§ 1, 3 UWG) Vorschriften nicht entgegenstehen.
Wird Scout24 von Dritten wegen der Verletzung von Rechten und/oder Rechtsvorschriften aufgrund von Handlungen in Anspruch genommen, die zu der Sphäre vom Teilnehmer gehören, stellt der Teilnehmer Scout24 von allen Ansprüchen und/oder daraus entstehenden Schäden frei. Davon erfasst sind auch die angemessenen und üblichen Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlich anfallenden Gebühren. Beide Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig bei der Abwehr derartiger Ansprüche zu unterstützen und im Falle eines möglichen Regresses gegen die andere Partei dieser durch eine vollständige Information über den bestehenden Rechtsstreit die Gelegenheit zur Abwehr der entsprechenden Ansprüche zu geben.
6. Rechteeinräumung
Alle Arbeiten und Aufzeichnungen jeder Art, die vom Teilnehmer im Zusammenhang mit diesem Award für die Scout24 gemacht werden, gelten als für die Scout24 gemacht und gehen mit der Einreichung im Rahmen des Awards in das alleinige Eigentum von Scout24 über. Diese Bestimmungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Eine Verwendung der erstellten Applikation unter anderen Namen oder in abgewandelter Form ist ebenfalls nicht zulässig.
Der Teilnehmer willigt zudem ausdrücklich darin ein, dass die eingesendete Idee von der Scout24 oder einem mit ihr gem. § 15 AktG verbundenen Unternehmen kommerziell eingesetzt werden kann.
Sämtliche kommerziellen Ansprüche des Teilnehmers sind mit dem etwaigen Gewinn vollständig abgegolten.
7. Schlussbestimmungen
Mit der Einsendung seiner Idee und der vollständig und richtig ausgefüllten Gewinnspielanmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen ohne jede Einschränkungen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
München, den 07.12.2009
Scout24 Holding GmbH
Wettbewerbsregeln zum Download
