Directors' Dealings
Vorstand, Aufsichtsrat, sowie nahestehende Personen trifft nach Artikel 19 Abs. 1 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) eine Meldepflicht, sofern die Wertgrenze von 20.000 Euro innerhalb des Kalenderjahres überschritten wird.
Nachstehend finden Sie eine Auflistung der veröffentlichten Transaktionen.
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