Nachhaltigkeitsmanagement

Für alle operativen und strategischen Maßnahmen sowie Initiativen ist ein Sustainability-&-DEI-Team zuständig. Das Team berichtet direkt an die CPSO und turnusmäßig an das ELT. Der Aufsichtsrat wird durch regelmäßige Berichterstattung und bei strategischen Meilensteinen eingebunden.

Ein weiteres wichtiges Gremium für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie ist unser internes Nachhaltigkeitskomitee – ein praxisorientierter Zusammenschluss, bestehend aus Führungskräften der unterschiedlichsten Business Units und Funktionen. Dazu gehören beispielsweise die Bereiche Legal & Compliance, Personal, Procurement, Investor Relations, Accounting, Facility Management, Produkt und IT.

Unter der Leitung von Ralf Weitz (CEO) und Dr. Claudia Viehweger (CPSO) werden jährlich die Ziele und Maßnahmen des ESG-Frameworks als strategischer Rahmen definiert und evaluiert. Das Komitee wird von zwei regelmäßig tagenden Arbeitsgruppen auf operativer Ebene unterstützt

Wesentlichkeitsanalyse 2024

Die Grundlage für unser gesamtes Nachhaltigkeitsmanagement bildet die Wesentlichkeitsanalyse. Mit ihr identifizieren wir auf systematische Weise die für uns relevanten Auswirkungen, Risiken und Chancen des jeweiligen Jahres. Die Wesentlichkeitsanalyse wird durch den Vorstand freigegeben.

Für die Bewertung der Wesentlichkeit sind zwei Dimensionen entscheidend:

  • Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Mitarbeiter:innen und Gesellschaft (inside-out)
  • Relevanz (Risiken und Chancen) für Geschäftsverlauf und -ergebnis sowie die Lage des Konzerns (outside-in).

Sofern ein Thema eine der beiden Perspektiven erfüllt, gilt es als wesentlich. In der für das Jahr 2024 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse haben wir darüber hinaus die Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berücksichtigt.

Die Wesentlichkeit erfüllen für 2024 folgende Themen:

E: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Energie

S: Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Weiterbildung und Kompetenzentwicklung, Vielfalt, Sozialer Dialog,Datenschutz und Cybercrime, Strategische Ausrichtung auf künstliche Intelligenz, Zugang zu hochwertigen Informationen

G: Unternehmenskultur, Fälle von Korruption und Bestechung

Eine ausführliche Darstellung der Wesentlichkeitsanalyse ist in der nichtfinanziellen Konzernerklärung zu finden.

UN Global Compact

Seit 2021 bekennt sich Scout24 zur UN Global Compact Initiative für Unternehmensverantwortung und deren Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung.

Um Nachhaltigkeit im ganzen Unternehmen zu verankern, ermuntern wir alle Mitarbeiter:innen, die Wissensplattform UNGC-Academy für ihre individuelle Weiterbildung zu nutzen.

Verantwortung in der Lieferkette

Auch als nichtproduzierendes Unternehmen übernehmen wir Verantwortung in der Lieferkette. Mit der Unterzeichnung des UN Global Compact 2021 haben wir die zehn Prinzipien für verantwortungsvolle Unternehmensführung in unseren Code of Conduct für Geschäftspartner:innen, Lieferant:innen und Dienstleister:innen integriert. 

Zum Ende des Jahres 2024 hatten bereits 80,6 % unserer Lieferant:innen den Code of Conduct oder eine gleichwertige Regelung unterzeichnet.

Gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat Scout24 ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verstöße gegen Sorgfaltspflichten von Scout24 gemeldet werden.

Datenschutz und Datensicherheit

Das Vertrauen von Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Investor:innen, Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen, Dienstleister:innen und der Öffentlichkeit in uns und unsere Marken ist ein hohes Gut. Als führendes Digitalunternehmen und Betreiber der Onlineplattform ImmoScout24 in Deutschland und Österreich haben der Schutz und die Sicherheit von Daten für uns eine hohe Priorität und sind elementarer Bestandteil des Selbstverständnisses der Scout24-Gruppe. Unser Anspruch ist es, verantwortungsbewusst mit den von uns erhobenen, gesammelten, gespeicherten  oder  genutzten  Daten  umzugehen  und  dabei  alle  für  Scout24  datenschutzrechtlich relevanten Gesetze einzuhalten.

Mehr Informationen findest du in unserem Datenschutz-Verhaltenskodex.

Hinweisgeberschutz

Das zentrale Hinweisgebersystem von Scout24 steht hinweisgebenden Personen zur Verfügung, die Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, aber auch Compliance-Verstöße melden möchten. Der Schutz von Hinweisgeber:innen steht dabei für uns an erster Stelle. Meldende Personen sollen sich bei der Abgabe einer Meldung sicher fühlen und keine Konsequenzen für sich selbst fürchten müssen. Aus diesem Grund haben wir ein sicheres Meldesystem eingerichtet. Bei unseren Vertrauensanwälten und -anwältinnen sind anonyme Meldungen möglich, sie sind jedoch auch telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

Für hinweisgebende Personen besteht zudem die Möglichkeit, sich an externe Meldestellen zu wenden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eine Meldung über unser zentrales Hinweisgebersystem effektiver und direkt bearbeitet werden kann. 

In Deutschland sind solche externen Meldestellen beim Bundesamt der Justiz sowie bei der BaFin und dem Bundeskartellamt vorzufinden. Weitere Informationen zu externen Meldewegen können Sie unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html finden.  

In Österreich ist eine externe Meldestelle beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) eingerichtet. Weitere Informationen hierzu sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.bak.gv.at/601/.