Stimmrechtsmitteilungen
Die Aktionäre der Scout24 SE sind gemäß §§ 33 ff Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, der Scout24 SE und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) verändert. Diese Stimmrechtsmitteilungen werden gemäß § 40 Abs. 1 WpHG von der Scout24 SE nachfolgend veröffentlicht.
Wir bitten Personen, die gemäß Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet sind, der Scout24 SE eine Veränderung ihres Stimmrechtrechtsanteils mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung an folgenden Kontakt zu richten:
E-mail: [email protected]
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