Aktienrückkaufprogramm

Scout24 AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Scout24 AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/105226.05.2020 / 10:18 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der

Scout24 AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
26.05.2020 / 10:18
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Im Zeitraum vom 18. Mai 2020 bis einschließlich 22. Mai 2020 hat die Scout24 AG insgesamt 47.773 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 03. April 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen durch ein von der Scout24 AG beauftragtes Kreditinstitut.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

RückkauftagAggregiertes Volumen
in Stück
Gewichteter Durchschnittskurs
in EUR
Handelsplattform (MIC Code)
18.05.202024.30263,38XETR
19.05.20201.19864,07XETR
20.05.2020---
21.05.202015.24466,91XETR
22.05.20207.02966,90XETR
 

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 6. April 2020 bis einschließlich 22. Mai 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.264.434 Aktien.

Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Scout24 AG unter www.scout24.com/aktienrueckkauf2020 veröffentlicht.

München, den 26. Mai 2020

Scout24 AG

Der Vorstand



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