Scout24 SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Scout24 SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Im Zeitraum vom 08. August 2022 bis einschließlich 12. August 2022 hat die Scout24 SE insgesamt 1.623 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 07. März 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen durch ein von der Scout24 SE beauftragtes Kreditinstitut. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 08. März 2022 bis einschließlich 12. August 2022 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 2.622.377 Aktien.
Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016.1052 sind auf der Internetseite der Scout24 SE unter https://www.scout24.com/investor-relations/aktie/aktienrueckkaufprogramm/aktienrueckkaufprogramm-maerz-2022 veröffentlicht.
München, den 16. August 2022 Scout24 SE Der Vorstand 16.08.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Scout24 SE |
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