Scout24 SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Scout24 SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Im Zeitraum vom 07. Februar 2022 bis einschließlich 11. Februar 2022 hat die Scout24 SE insgesamt 570.325 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 11. November 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen durch ein von der Scout24 SE beauftragtes Kreditinstitut. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 12. November 2021 bis einschließlich 11. Februar 2022 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 3.274.468 Aktien. Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Scout24 SE unter www.scout24.com/investor-relations/aktie/aktienrueckprogramm-november-2021 veröffentlicht. München, den 14. Februar 2022 Scout24 SE Der Vorstand 14.02.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Scout24 SE |
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