Scout24 AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Scout24 AG empfehlen Annahme des Übernahmeangebots der Pulver BidCo GmbH
DGAP-News: Scout24 AG / Schlagwort(e): Stellungnahme Scout24 AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Scout24 AG empfehlen Annahme des Übernahmeangebots der Pulver BidCo GmbH München / Berlin, 10. April 2019 - Vorstand und Aufsichtsrat der Scout24 AG ("Scout24"), einem führenden Betreiber digitaler Marktplätze mit Fokus auf Immobilien und Automobile in Deutschland und anderen ausgewählten europäischen Ländern, haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot vom 28. März 2019 der Pulver BidCo GmbH, einer Holding-Gesellschaft, die gemeinsam von Fonds kontrolliert wird, die ihrerseits von Hellman & Friedman LLC sowie Gruppengesellschaften der Blackstone Group L.P. beraten werden, veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat von Scout24 sind nach sorgfältiger Überprüfung des Übernahmeangebots zu der Überzeugung gelangt, dass das Übernahmeangebot im besten Interesse des Unternehmens liegt. Vor diesem Hintergrund empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionärinnen und Aktionären von Scout24, das Übernahmeangebot anzunehmen. Alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, die Scout24-Aktien halten, werden das Übernahmeangebot für sämtliche von ihnen gehaltenen Aktien annehmen. In der gemeinsamen begründeten Stellungnahme führen Vorstand und Aufsichtsrat aus, dass beide Gremien nach ihrer jeweiligen eigenständigen und unabhängig voneinander vorgenommenen Prüfung die Gegenleistung von EUR 46,00 in bar je Scout24-Aktie für angemessen halten: Die Gegenleistung reflektiert derzeit - d.h. auch unter Berücksichtigung der aktuellen regulatorischen, geopolitischen und makroökonomischen Gesamtlage - angemessen den Wert von Scout24. Vorstand und Aufsichtsrat bewerten zudem die von der Pulver BidCo GmbH geäußerten Absichten im Hinblick auf den weiteren Geschäftsbetrieb von Scout24, insbesondere die Absicht zur Errichtung einer strategischen Partnerschaft, als positiv. Die gemeinsame begründete Stellungnahme sowie eine unverbindliche englische Übersetzung hiervon ist im Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.scout24.com unter der Rubrik "Investor Relations" | "Übernahmeangebot" veröffentlicht. Exemplare werden zudem bei der Scout24 AG, Bothestr. 11-15, 81675 München, Deutschland, Telefon: +49 89 444 56 3278, Telefax +49 89 444 56 19 3278 (Bestellung per E-Mail an [email protected] unter Angabe der vollständigen Postadresse) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Auf die Veröffentlichung und Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe wird am 11. April 2019 im Bundesanzeiger hingewiesen. Über Scout24 Ansprechpartner für Investor Relations Ansprechpartner für die Presse Hinweis: Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen können jederzeit geändert, revidiert oder aktualisiert werden. Einige in diesem Dokument wiedergegebene Darstellungen enthalten in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die derzeitigen Erwartungen und Planungen der Gesellschaft bzw. des Senior Managements der Gesellschaft in Bezug auf künftige Ereignisse widerspiegeln. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen naturgemäß Risiken, Ungewissheiten, Annahmen und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Finanzlage und der Profitabilität der Gesellschaft wesentlich von denjenigen abweichen, und auch negativer ausfallen können als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Aussagen, die in diesem Dokument enthalten sind, die sich auf vergangene Entwicklungen oder Aktivitäten beziehen, dürfen nicht als Zusicherung verstanden werden, dass diese Entwicklungen oder Aktivitäten in Zukunft andauern oder fortgesetzt werden. Die Gesellschaft übernimmt keine wie auch immer geartete Verpflichtung, irgendwelche Informationen (einschließlich der in die Zukunft gerichteten Aussagen), die in dieser Pressemitteilung enthalten sind, zu aktualisieren oder zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen. In die Zukunft gerichteten Aussagen und Darstellungen, die sich lediglich auf das Datum dieser Mitteilung beziehen, sollten Sie nicht über Gebühr vertrauen. 10.04.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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